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Bundestags-Votum: Mehr Vorteile für E-Autos im Stadtverkehr möglich

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Stand: 05.11.2026 • 18:27 Uhr

Günstiger parken und keine E-Kennzeichen-Pflicht mehr: Der Bundestag hat das reformierte Elektromobilitätsgesetz verabschiedet. Bisher nutzen allerdings nur wenige Kommunen den Spielraum des Gesetzes aus.

Autofahren in der Stadt ist oft stressig: Es gibt häufig Staus, die Parkplatzsuche gleicht einem Glücksspiel. Wer in Bayern mit einem Elektroauto oder einem Plug-in-Hybrid unterwegs ist und einen Stellplatz gefunden hat, kann ein wenig aufatmen: Parken auf öffentlichen Parkplätzen ist dort drei Stunden lang kostenlos. Einzige Bedingung: ein E-Kennzeichen am Fahrzeug.

Die Regel gilt in ganz Bayern seit gut anderthalb Jahren und ist wohl eine der stärksten flächendeckenden Auslegungen des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG). "Wir haben uns bewusst für eine unbürokratische Lösung entschieden und setzen auf Anreize statt auf Verbote", erklärt ein Sprecher des bayrischen Innenministeriums.

Bereits seit 2015 bietet das Bundesgesetz Städten und Kommunen die Möglichkeit, Elektroautos Vorteile zu gewähren und sie damit gezielt zu fördern. Verwaltungen können beispielsweise Rabatte auf Parkgebühren erlassen oder Busspuren für E-Autos freigeben. Ursprünglich war das Gesetz bis Ende 2026 befristet. Der Bundestag hat am Donnerstag eine Verlängerung und Erweiterung der Regelungen beschlossen.

Belohnung für elektrisches Fahren

Wer sein Plug-in-Hybrid-Modell oder sein Elektroauto an einer öffentlichen Ladesäule lädt, braucht dazu in Zukunft grundsätzlich kein E-Kennzeichen mehr. "Angestrebt wird künftig eine Regelung in der StVO, bei der es für das Parken an der Ladestation genügt, wenn der Stecker steckt und die Ladestation erkennbar genutzt wird", teilt das Bundesverkehrsministerium mit. Maßgeblich ist bis dahin die Beschilderung vor Ort. Die Änderung hilft auch Touristen: Elektroautos, die im Ausland zugelassen sind, benötigen keine zusätzliche Kennzeichnung mehr.

Weitere Bevorzugungen sind zunächst bis Ende 2035 möglich: Städten und Kommunen steht es frei, Parkplätze speziell für Elektroautos auszuweisen oder ihnen gesonderte Zufahrtsrechte zu gewähren. Im Gesetz steht erstmals auch, dass Gebühren für Anwohnerparkausweise für elektrisch angetriebene Fahrzeuge reduziert oder erlassen werden können.

Novelle des Elektromobilitätsgesetzes

Die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick:

Kommunen nutzen Spielraum selten aus

Kommunen können E- Autos mithilfe des Elektromobilitätsgesetzes bereits seit mehr als zehn Jahren bevorzugen. Nach Angaben des Deutschen Städtetags haben zum Beispiel Dortmund und Essen das gesamte Instrumentarium des aktuell geltenden Gesetzes zur Unterstützung der Elektromobilität umgesetzt.

"Die bisherigen Erfahrungen der Städte mit den neuen Möglichkeiten sind positiv", sagt Städtetag-Hauptgeschäftsführer Christian Schuchardt. Besonders verbreitet seien kostenloses Parken an Ladesäulen und Sonderparkplätze für Elektrofahrzeuge. Busspuren für Elektroautos freizugeben, sei von Beginn an umstritten gewesen.

Deutschlandweit nutzen allerdings bisher nur wenige Kommunen die Möglichkeiten des Gesetzes aus. In Ludwigshafen am Rhein zahlen Fahrer von Verbrenner- und Elektroautos seit dem 1. Januar 2025 zum Beispiel wieder die gleichen Parkgebühren wie Benzin- und Dieselfahrzeuge. Zuvor durften Elektroautos zwei Jahre lang kostenfrei auf von der Stadt bewirtschafteten Parkplätzen parken.

"Die Verwaltung empfahl dem Stadtrat damals, für den Wegfall des Privilegs für E-Fahrzeuge zu stimmen, weil die zuvor geltenden Regeln für einen Übergangszeitraum gedacht waren", erklärt ein Sprecher der Stadt. Die Vergünstigung sollte einen Anreiz für die Bürger bieten, sich E-Fahrzeuge anzuschaffen. Dies sehe die Verwaltung als nicht mehr erforderlich an.

Kosten "bestehen unabhängig von der Antriebsart"

Auch in Kaiserslautern ist kostenfreies Parken für E-Autos Geschichte: Die Gebührenbefreiung galt fünf Jahre lang, von Anfang 2018 bis Ende 2022. "Mit der staatlichen E-Auto-Förderung und angesichts der hohen Benzin- und Dieselpreise bestehen ausreichend Anreize", schreibt ein Sprecher der Stadt.

Immerhin: Während des Ladens sind E-Autos für drei Stunden von den Parkgebühren befreit - wenn eine Parkscheibe hinter der Windschutzscheibe klemmt. Eine Ermäßigung beim Anwohnerparken lehnt die Stadt ab. Die Gebühren würden aufgrund der Kosten berechnet, um Stellplätze zu bauen und zu erhalten. "Die bestehen unabhängig von der Antriebsart der Fahrzeuge", so der Stadtsprecher.

Ausweitung auf E-Busse und E-Lkw

Die befristeten Regeln gelten für Elektroautos, Brennstoffzellenautos und für bestimmte Plug-in-Hybride. Diese Autos haben einen Benzin- oder Dieselmotor und einen batterieelektrischen Antrieb. Sie können von den neuen Regeln allerdings nur dann profitieren, wenn sie entweder mehr als 80 Kilometer rein elektrisch fahren können oder höchstens 50 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen.

Auch elektrische Leichtkraftfahrzeuge, die maximal 45 Kilometer pro Stunde schnell fahren dürfen, sind nun vom Elektromobilitätsgesetz explizit mitberücksichtigt. Neu hinzugekommen sind Elektro-Busse und Elektro-Lkw. Auch für sie können Kommunen Ausnahmeregeln beschließen.

Der Bundesverband Spedition und Logistik begrüßt die Neuerungen grundsätzlich. "Voraussetzung ist allerdings, dass die Kommunen diese Möglichkeiten auch nutzen und entsprechende Erleichterungen für den elektrifizierten Lieferverkehr schaffen", so eine Verbandssprecherin.

E-Fahrzeuge müssten sich im täglichen Betrieb bewähren, wirtschaftlich einsetzbar sein und zuverlässig mit Strom geladen werden können. "Verkehrsrechtliche Vorteile allein werden nicht darüber entscheiden, ob Unternehmen ihre Flotten elektrifizieren", so der Verband.

Ladeinfrastruktur als Herausforderung

Der Deutsche Städtetag hält es für erforderlich, die Vergünstigungen zeitlich zu begrenzen. "Wenn mehr als 50 Prozent der Neuzulassungen elektrisch fahren, machen zusätzliche Privilegien aus seiner Sicht keinen Sinn mehr", sagt Hauptgeschäftsführer Schuchardt. Laut Kraftfahrt-Bundesamt machten Elektroautos im September 2026 einen Anteil von 34,5 Prozent an den Pkw-Neuzulassungen aus. Dazu kommen 10,8 Prozent Plug-in-Hybride.

Der Städtetag fordert günstigere Lademöglichkeiten, insbesondere für Menschen ohne eigenen Stellplatz. Auch der ADAC setzt sich für den Ausbau der Ladeinfrastruktur ein, er sei entscheidend für die Akzeptanz der Elektromobilität: "Für Verbraucher sind transparente und faire Ladekosten besonders relevant. Wer ein E-Auto fährt, muss einfach, zuverlässig und zu wettbewerblichen Preisen laden können", so eine ADAC-Sprecherin.

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