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„Nicht haftfähig": Krebskranker Alfons Schuhbeck muss nicht ins Gefängnis

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Der wegen Steuerhinterziehung und Insolvenzverschleppung verurteilte Star-Koch Alfons Schuhbeck (77) bleibt auf freiem Fuß. Die Unterbrechung seiner Haft wird bis mindestens zum 5. Mai kommenden Jahres verlängert, wie die Staatsanwaltschaft München I mitteilte. Dann soll es eine weitere Überprüfung geben. 

Ein Sachverständiger sei zu dem Ergebnis gekommen, „dass Herr Schuhbeck zum jetzigen Zeitpunkt weiterhin nicht haftfähig ist". Der 77-Jährige ist an Krebs erkrankt und wird außerhalb der Gefängnismauern behandelt. 

Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten

Eigentlich müsste er eine Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten in einem bayerischen Gefängnis absitzen. Das Landgericht München I hatte den Gastronomen im vergangenen Jahr wegen einer ganzen Reihe von Straftaten verurteilt - unter anderem wegen Insolvenzverschleppung, Betrugs und vorsätzlichen Bankrotts - und eine frühere Verurteilung aus 2022 wegen Steuerhinterziehung eingerechnet.

Schuhbeck hatte sich mit seinem im Laufe der Jahre aufgebauten Firmengeflecht aus Restaurants, Gewürzladen und Partyservice finanziell übernommen und einen Schuldenberg angehäuft. Seine Gläubiger forderten im Insolvenzverfahren 27 Millionen Euro.

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